Wettkampfordnung
Allgemeine Grundsätze zur Prüfungsgestaltung
- Teilnahmeberechtigt für den ZOS-Wettkampf ist jedes Team, das bis Meldeschluss – Informationen beim Veranstalter – in einer der vier Leistungsstufen beim Veranstalter als Teilnehmer gemeldet ist.
- Zur Teilnahme an einer der jährlich von der Hundezentrum Baumann GmbH veranstalteten Internationalen Deutschen ZOS-Meisterschaft hat ein Qualifikationsnachweis zu erfolgen.
- Unmittelbar vor Suchbeginn erfolgt die Anmeldung beim Leistungsrichter. Die Anmeldung beinhaltet neben der Los-Nummern-Nennung die Vor- und Zunamen- Nennung des Teilnehmers sowie den Namen dessen Hundes. Zudem ist der Ansatzpunkt zur Suche mitzuteilen.
- Die Zeitmessung beginnt, wenn nach der Anmeldung beim Leistungsrichter der Teilnehmer durch Handzeichen (Hand wird nach oben gehalten) die Startbereitschaft am Ansatz signalisiert hat. Die Zeitmessung endet stets nach fünf Minuten. Ausnahme Level 4 Päckchenstraße (3 x 3 Min.).
- In jedem Suchbereich hat der Wettkampfteilnehmer freie Wahl bezüglich der Suchrichtung. Somit bestehen in der Fläche zwei Ansatzmöglichkeiten, zwei Ansatzmöglichkeiten in der Päckchenstraße und beliebig viele Ansatzmöglichkeiten am Trümmerfeld. Ausnahme wird für Level 4 festgelegt. Auf der zirka 6 m x 3 m großenTrümmerstrecke ist wie bei der Päckchenstraße zu verfahren. Damit stehen hier nur zwei mögliche Ansatzpunkte zur Verfügung.
- Der Ansatz (Start) erfolgt ausschließlich von der Position des Hundes aus (Hundeführer befindet sich bei seinem Hund). Dem Hundeführer steht es frei, ein kurzes Antäuschen (Verstecksignal) nach Anmeldung beim Leistungsrichter des jeweiligen Suchabschnittes und unmittelbar vor dem Ansatz vorzunehmen.
- Der Ansatz erfolgt ausschließlich außerhalb des Suchgebietes an dem bereits bei der Anmeldung bekanntgegebenem Ansatzpunkt . Das Festhalten des Hundes am Ansatz ist nur in den Stufen 1 und 2 zulässig.
- Der Ansatz erfolgt nur unter Einbeziehung von Hör- und / oder Sichtzeichen. In der Leistungsstufe 4 kann das Behältnis zur Aufbewahrung des zu suchenden Gegenstandes dem Vierbeiner als zusätzliche Hilfe am Ansatz vor die Nase gehalten werden (anriechen).
- Um eine einseitige Konditionierung auf den Individualgeruch des Hundeführers ausschließen zu können, ist der Hundeführer in den Leistungsstufen 2 bis 4 verpflichtet, einen vom Leistungsrichter benannten Gegenstand in der Trümmer- und Päckchensuche mit der Handinnenfläche drei Sekunden lang zu berühren (Verleitung durch Eigengeruch).
- Bei Trümmer- und Päckchensuche darf der Hund frei oder an lockerer Leine (max. zwei Meter Länge, glatt und ohne hinderliche Knoten, Metallringe o.ä.) geführt werden. Die Verwendung einer lose hängenden, maximal 5 Meter langen Schleppleine in der Fläche ist ebenfalls erlaubt. In der Fläche darf der Hund nicht an der Leine geführt werden.
- Gelegentliches verbales Loben bei freier Wortwahl ist während der Suche erlaubt.
- In der Flächensuche (Level 1 und 2: zirka 200 qm Wiese; Level 3 und 4: zwei Flächen a zirka 150 qm mit unterschiedlicher Bewuchslänge) darf der Starter innerhalb der abgegrenzten Fläche nur die deutlich sichtbar markierte Mittellinie (zirka ein Meter breit) betreten. Der Teilnehmer hat dem Leistungsrichter bei der Anmeldung mitzuteilen, aus welcher Richtung er seinen Ansatzpunkt wählt.
- Das Trümmerfeld bzw. die Trümmerstrecke darf während der Suche vom Hundeführer begangen werden.
- Die Trümmerfeldgröße beträgt in den Leistungsstufen 1 und 2 zirka 20 qm, in der Leistungsstufe 3 sind zwei Trümmerfelder a zirka 15 qm vorgesehen und in der Leistungsstufe 4 eine Trümmerstrecke mit zirka 6 m x 3 m. Im Gegensatz zur Leistungsstufe 1 werden in der Stufe 2 mehr Gegenstände (Versteckmöglichkeiten) verwendet und somit auch enger gestellt.
- In der Stufe 3 erfolgen Erschwernisse in der Anzeige durch die Unebenheit der Untergründe. Mindestens drei Versteckmöglichkeiten sind in Hundenasehöhe zu wählen. In der Stufe 4 werden zusätzlich mindestens zwei Kletterversteck-Möglichkeiten verwendet, die der Hund nicht stehend vom Erdboden aus kontrolliert werden kann.
- Die Päckchenstraße kann der Hund in ständiger Begleitung des Hundeführers mit lockerer oder ohne Leine absolvieren.
- Gelegentliches Führen des Hundes ist in der Trümmer-, Päckchen- und Wandsuche erlaubt.
- Das zulässige Fassungsvermögen der Behältnisse in der Päckchenstraße beträgt in Level 1 und 2 jeweils maximal 10 l.
- Die Pausenregelung für den Hund erfolgt in allen Suchabschnitten bei Bedarf selbständig (Zeit läuft weiter), der Hund wird aus dem Suchgebiet entfernt. Die Inanspruchnahme einer Pause ist dem Leistungsrichter vor Entfernung des Hundes aus dem Suchgebiet bekannt zu geben und hat grundsätzlich keinen Punktabzug zur Folge.
- Nach einer Pause darf der Hund neu angesetzt werden (einmaliges Antäuschen bzw. Beriechen Behältnis in Level 4 ist erlaubt). Der Neuansatz erfolgt erneut außerhalb des Suchgebietes an dem ursprünglich gewählten Ansatzpunkt.
- Bei unerwünschtem Verhalten des Hundes während der Suche sind erzieherische Korrekturen durch Hörzeichen (keine körperlichen Einwirkungen) erlaubt, haben jedoch Punktabzug zur Folge.
- Die Suche gilt in den Leistungsstufen 1 und 2 als abgeschlossen beziehungsweise beendet, wenn der Teilnehmer per Handzeichen (Hand wird nach oben gehalten) den Fund seines Hundes dem Leistungsrichter signalisiert. Der Leistungsrichter erwidert nach einer Wartezeit von jeweils 3 bzw. 5 Sekunden das Signal ebenfalls durch Handzeichen. Dann erst darf der Teilnehmer seinen Hund mittels Clicker bestätigen. Die Bewertung des Anzeigeverhaltens endet mit der Signalerwiderung durch den Leistungsrichter. Abschließend muss der Teilnehmer dem Leistungsrichter die Liegestelle des Gegenstandes präzise zeigen (genau beschreiben oder mit dem Finger zeigen).
- In den Leistungsstufen 3 und 4 gilt die Suche als abgeschlossen, wenn der Hundeführer nach dem erwiderten Handzeichen (nach zirka 3 Sekunden) des Leistungsrichters neben seinen verweilenden Hund getreten ist. In stehender Position hat er verbal die präzise Liegestelle des Gegenstandes zu beschreiben. Wenn diese nach weiteren zirka 5 Sekunden durch den Leistungsrichter bestätigt wird, darf der Teilnehmer seinen Hund mittels Click nur in der Päckchenstraße und in der Wandsuche bestätigen. Ein Bestätigen von Hunden im Rahmen der Differenzierungsarbeit in der Trümmer- und Flächensuche ist aufgrund möglicher Fehlverknüpfungen bei falschen Anzeigen nicht erlaubt.
- Nach erfolgter Anzeige ist ein Bestätigen durch Futter oder Spielzeug strikt untersagt. Lediglich verbales Lob ist erlaubt, der Einsatz des Klickers zur Bestätigung ist außer in Level 3 und 4 der Trümmer- und Flächensuche erlaubt.
- Das Anzeigeverhalten erfolgt grundsätzlich durch die Platzposition. Ein Verlassen der Platzposition ist innerhalb des Anzeigeverhaltens nicht erlaubt.
- Die Suchwand hat eine Breite von mindestens fünf Metern und eine Höhe von mindestens zwei Metern. In der Suchwand befinden sich mindestens 50 Riechschächte in unterschiedlichen Höhen.
Neuregelungen zur Differenzierung...
... in den Leistungsstufen 3 und 4
- Für die Leistungsstufe 3 gilt: in der Trümmersuche sind zwei voneinander getrennte Trümmerfelder a zirka 15 qm vorgesehen. Für jedes Trümmerfeld ist ein Suchgegenstand vorgesehen. Der zu prüfende Hund hat beide Trümmerfelder in einem Zeitraum von insgesamt 5 Minuten abzusuchen. Der Leistungsrichter bestimmt, an welchem Trümmerfeld der Hund zuerst angesetzt wird. Ein selbständiges Wechseln des Trümmerfeldes ist nicht erlaubt, sondern erfolgt auf Weisung des Leistungsrichters. Der Wechsel fließt in die zur Verfügung stehende Gesamt-Suchzeit mit ein. Beim Wechsel in das zweite Trümmerfeld ist ein einmaliges Antäuschen von dem bei der Anmeldung bestimmten Ansatzpunkt aus erlaubt. Der startende Teilnehmer erfährt erst durch die abschließende Bewertung des Leistungsrichters, ob die Differenzierungsarbeit seines Hundes tatsächlich erfolgreich oder nicht erfolgreich verlaufen war. In der Flächensuche stehen zwei Suchflächen a zirka 150 qm mit unterschiedlichen Bewuchslängen zur Verfügung. Die beiden zu verwendenden Gegenstände (Suchgegenstand / Differenzierungsgegenstand) können sowohl getrennt in verschiedenen Flächen oder auch zusammen in einer Suchfläche ausgelegt werden. Der weitere Prüfungsablauf entspricht den Bestimmungen in der Trümmersuche. In der Päckchenstraße sind neben handelsüblichen Eimern auch weitere Behältnisse, wie Koffer o.ä. zugelassen, die bis maximal 20 l-Fassungs-Volumen ausgestattet sind.
- Für die Leistungsstufe 4 gilt: in der Trümmersuche wird eine Trümmerstrecke mit einer Länge von zirka 6 m und einer Breite von zirka 3 m verwendet. Der Prüfungszeitraum beträgt 5 Minuten. Das Starter-Team hat zwei Ansatzmöglichkeiten. Der gewählte Ansatzpunkt ist dem Leistungsrichter bei der Anmeldung bekannt zu geben. Von dieser Startposition aus darf der Hund keine Rücksuche, sondern nur eine Vorwärtssuche zeigen. Eine Rücksuche liegt dann vor, wenn der Hund über zwei Körperlängen in Richtung Ansatzpunkt zurücksucht. Innerhalb der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit sind maximal zwei Suchdurchgänge erlaubt. Wird der zweite Suchdurchgang beansprucht, muss der Hund wieder vom ursprünglichen Ansatzpunkt starten. Ein nochmaliges Anriechen im Behältnis des Suchgegenstandes ist hierbei erlaubt. Eine Suchpause ist lediglich zwischen den beiden Suchdurchgängen erlaubt. Auf Anfrage an den Leistungsrichter zur verbrauchten Suchzeit ist nach dem ersten Durchgang statthaft. Kommt der Hund in beiden Suchdurchgängen nicht zum Erfolg, wird die Anzeigeleistung mit 0 Punkten bewertet. Die Flächenprüfung erfolgt analog der Leistungsstufe 3 zuzüglich der für die Leistungsstufe 4 vorgeschriebenen Verleitungen. In der Päckchenstraße sind, wie auch in der Leistungsstufe 3, neben handelsüblichen Eimern auch weitere Behältnisse, wie Koffer o.ä. zugelassen, die bis maximal 20 l-Fassungs-Volumen ausgestattet sind.
Grundsätze beim Auslegen von Gegenständen
- Gegenstände, die in ihren Abmessungen (15 qcm Oberfläche, maximal 1 cm Höhe oder in ihrer geruchlichen Zusammensetzung von der gegebenen Norm abweichen, können durch den Leistungsrichter abgelehnt und müssen in diesem Fall durch geeignete Gegenstände des Teilnehmers ersetzt werden.
- Deutlich wahrnehmbare Extremgerüche (Parfüm etc.), mit denen Gegenstände nachträglich bzw. vor Wettkampfbeginn kontaminiert wurden, sind somit untersagt da sie einer Chancengleichheit entgegenstehen.
- Zu suchende Gegenstände dürfen (mit Ausnahme der Flächensuche) nicht in für den Hund einsehbare Bereiche versteckt werden. In der Leistungsstufe 1 werden bei der Päckchensuche die Suchgegenstände in dem jeweiligen Behältnis zentral versteckt. In den Leistungsstufen 2, 3 und 4 befindet sich der zu suchende Gegenstand in einer von mehreren Versteckmöglichkeiten je Behältnis. Im Trümmerfeld sollen in der Leistungsstufe 1 die Suchgegenstände keine Verstecktiefe aufweisen. In der Suchwand müssen die zu suchenden Gegenstände so tief versteckt werden, dass sie vom Hundeführer nicht eingesehen werden können.
- In den Leistungsstufen 1, 2 und 3 werden in der Flächen- und Trümmersuche die Gegenstände unmittelbar vor Suchbeginn ausgelegt.
- In der Päckchensuche erfolgt die Abgabe der Gegenstände an den Helfer des Leistungsrichters gruppenweise zirka 30 Minuten vor Suchbeginn des ersten Hundes in der Gruppe. Diese Notwendigkeit resultiert aus der erforderlichen längeren Liegezeit in den jeweiligen Behältnissen. Die Gegenstände werden durch den jeweiligen Teilnehmer in dafür vorgesehene und zu beschriftende Tüten verpackt.
- In der Leistungsstufe 4 werden die Gegenstände der Wettkampfteilnehmer, in ihren Lagerbehältnissen, in allen Suchbereichen gruppenweise zirka 30 Minuten vor Suchbeginn an den Helfer des Leistungsrichters übergeben. Der Leistungsrichter legt daraufhin a l l e Gegenstände gleichzeitig in den Suchbereichen aus. Dadurch befinden sich für jeden suchenden Hund Fremdgegenstände als Verleitung in den Suchbereichen.
- Beim Auslegen der Gegenstände durch den Leistungsrichter befinden sich die Wettkampfteilnehmer außer Sicht.
Futter-, Lebensmittel- und Spielzeugverleitungen
- Ein einmaliges, kontrollierendes Absuchen und Beschnüffeln der Verleitungen durch den suchenden Hund ist nicht fehlerhaft und hat keinen Punktabzug zur Folge. Erfolgen jedoch deutlich erkennbare „Bemühungen“ des Hundes, den Verleitungen in irgendeiner Form habhaft zu werden, so ist dies durch den Leistungsrichter mit Punktabzug zu bewerten.
Fehlverhalten und Disqualifikation
Fehlerhafte Suche (Punktabzug) wie unter anderem:
- Unselbständiges Suchen durch den Hund
- Ständige Hilfestellungen durch den Hundeführer
- Ständiges Loben durch den Hundeführer
- Lösen, Markieren
- Wiederholtes Verlassen des Suchbereiches über die Körperlänge hinaus.
- Ablenkbarkeit durch Außenreize
- Erkennbare Konzentrationsschwächen beim Hund
- Annahme von Verleitungen (u.a. Futter, Spielzeug, Fremdgegenstände)
- Augensuche
Fehlerhafte Anzeige (Punktabzug) wie unter anderem:
- Aufnehmen von Gegenständen durch den Hund
- Apportieren von Gegenständen durch den Hund
- Aktives Anzeigen (Kratzen, Beißen, Bellen, Lecken)
- Erhebliches Verschieben von Verstecken
- Ungenaue Anzeige (bei mehr als 20 cm Abstand zwischen Nase und Geruchsquelle, ausgenommen Hochlagen in der Leistungsstufe 4)
- Fehlanzeigen (Bsp.: Fremdgegenstände)
- Unterstützung des Anzeigeverhaltens durch den Hundeführer
- körperlich unruhige Anzeige
- mangelhafte Orientierung an der Geruchsquelle
Fehlverhalten Hundeführer (Punktabzug bei Abbruch) wie unter anderem:
- Verlassen der Mittellinie in der Flächensuche
- Offensichtliche Manipulationen durch den Hundeführer nach zufälligem Erkennen der Position des Gegenstandes
- Manipulation (körpersprachlich, lautsprachlich) zur Ermöglichung, Unterstützung oder Verbesserung des Anzeigeverhaltens
- Emotionale Entgleisungen (Wut, Aggression) durch den Hundeführer
- Verschieben, Entfernen oder Verbringen von Gegenständen im Trümmerfeld und in der Päckchenstraße
Disqualifikations-Regeln
- Vorführen mit Starkzwangmitteln (Stachelhalsband, E-Gerät)
- Offensichtliche Erkrankungssymptome beim teilnehmenden Hund mit tierschutzbrechtlicher Relevanz
- Körperliche Züchtigung durch den Hundeführer infolge Ungehorsam oder sonstigen Verhaltensauffälligkeiten (Treten, Stoßen, Schütteln o.ä.)
- Widersetzen bei Anweisungen durch den Leistungsrichter
- Nicht Erscheinen des Teilnehmers zu den ausgelosten Prüfungszeiten
- Mitführen von Futter oder Spielzeug in die Suchabschnitte
- die nicht rechtzeitige Abgabe der Suchgegenstände
Die bei einer ZOS-Meisterschaft jeweils erstplatzierten Teams der Leistungsstufen 1bis 3 müssen bei einer künftigen Teilnahme an der ZOS-Meisterschaft in der nächst höheren Leistungsstufe starten. Ausgenommen es werden in einer Einzeldisziplin
weniger als 70 Punkte erreicht.
Jedes ZOS-Team beginnt in der Leistungsstufe 1.
Alle Teilnehmer (Level 1 bis 4) einer Internationalen ZOS-Meisterschaft müssen zuvor erfolgreich (mind. 240 Punkte) an einem durch die Hundezentrum Baumann GmbH anerkannten Ausscheidungswettkampf (bei gleicher Leistungsstufe) teilgenommen
haben.
Zusätzlich sind mindestens 70 Punkte in jeder Einzeldisziplin erforderlich. Um nach einer Teilnahme an einer ZOS- Meisterschaft in die nächsthöhere Leistungsklasse wechseln zu können, ist eine Mindestpunktzahl von 240 und zuzüglich mindestens 70 Punkte je Einzeldisziplin innerhalb dieser Meisterschaft erforderlich.
Leistungs-, Prüfungsrichter
Für die ZOS-Meisterschaft sind grundsätzlich Polizeileistungsrichter vorgesehen. Die Leistungsrichter verrichten als Polizeibeamte ihren Dienst im Polizeihundewesen und sind in der Beurteilung und Prüfung von Spürhunden der Polizei geschult bzw. besonders qualifiziert.
Die ZOS-Meisterschaft wird ausschließlich durch die Hundezentrum Baumann GmbH bzw. durch die ZOS-Erfinder Ina und Thomas Baumann veranstaltet.
Für alle Ausscheidungs-Wettkämpfe sind nur Leistungsrichter zugelassen, die zuvor durch die Hundezentrum Baumann GmbH ausgebildet und geprüft wurden. Während den Wettkämpfen sind diese Leistungsrichter durch das getragene und markenrechtlich geschützte ZOS-Farblogo erkennbar.
Die Anforderungen in den versch. Leistungsklassen
Leistungsklasse 1
- zwei verschiedene Suchgegenstände.
- drei Suchlagen a fünf Minuten Suchzeit (Außenfläche, Trümmerfeld, Päckchenstraße mit sechs Behältnissen).
- keine Verleitungen.
- der zu suchende Gegenstand darf vom Hundebesitzer frei gewählt werden, wobei jedoch jeder der beiden Gegenstände mindestens einmal gesucht werden muss.
Leistungsklasse 2
- drei verschiedene Suchgegenstände.
- drei Suchlagen a fünf Minuten Suchzeit (Außenfläche, Trümmerfeld, Päckchenstraße mit acht Behältnissen).
- Verleitungen durch Spielzeug in drei Suchbereichen und Individualgeruch des Hundeführers durch Anfassen eines vom Leistungsrichter bestimmten Gegenstandes in Trümmer- und in der Päckchensuche.
- der zu suchende Gegenstand darf vom Hundebesitzer frei gewählt werden, wobei jedoch jeder der drei Gegenstände mindestens einmal gesucht werden muss.
Leistungsklasse 3
- drei verschiedene Suchgegenstände.
- fünf Suchlagen mit unterschiedlicher Suchzeit (2 Außenflächen, 2 Trümmerfelder, Päckchenstraße mit zehn Behältnissen).
- Verleitungen durch Spielzeug, Lebensmittel in drei Suchbereichen und Individualgeruch des Hundeführers durch Anfassen eines zuvor vom Leistungsrichter bestimmten Gegenstandes in der Trümmer- und in der Päckchensuche.
- der zu suchende Gegenstand darf vom Hundebesitzer frei gewählt werden, wobei jedoch jeder der drei Gegenstände mindestens einmal gesucht werden muss.
- eine so genannte Hochlage auf Hundenasenhöhe in den Trümmerfeldern und in der Päckchenstraße ist zulässig.
- in den Trümmerfeldern und auf den Außenflächen werden zwei vom Hundeführer ausgewählte Gegenstände ausgelegt, wobei der Hund nur einen – vom Zweibeiner zuvor bestimmten Gegenstand – anzeigen darf.
- den nicht gesuchten, zweiten Gegenstand muss der Hundeführer in der von den beiden zuvor genannten, übrig gebliebenen Disziplin für die Anzeige benennen. Zuvor werden beide Gegenstände.vom Leistungsrichter ausgelegt.
- der dritte, bis dahin noch nicht verwendete Gegenstand wird dann in der übrig gebliebenen Disziplin, der Päckchenstraße, als Suchgegenstand verwendet.
Leistungsklasse 4
- gruppenweises Auslegen der Gegenstände durch den Leistungsrichter in allen vier Suchbereichen.
- drei verschiedene Suchgegenstände.
- fünf Suchlagen (2 Außenflächen, Trümmerstrecke, Suchwand und Päckchenstraße mit zwölf Behältnissen).
- die Suchwand wird mit zwei unterschiedlichen Gegenständen bestückt, die unmittelbar nacheinander in einer Suchlage aufgefunden werden müssen. Zuvor werden alle drei Suchgegenstände beim Helfer des Leistungsrichters abgegeben. Es liegt im Ermessen des Leistungsrichters, welche Suchgegenstände er auslegt. Die Reihenfolge der anzuzeigenden Gegenstände wird dem Hundeführer am Ansatz mitgeteilt. Der Hund wird von der Anzeigeposition am ersten Gegenstand – ohne vorherige Bestätigung – durch Hör- und Sichtzeichen direkt in die weitere Suche geschickt. Dabei muss es sich bei einer der beiden Suchlagen um eine Hochlage handeln, die deutlich über Hundenasenhöhe liegen muss.
- in der Päckchenstraße erfolgen drei Suchlagen a drei Minuten mit jeweils einem Gegenstand (es werden alle drei verwendet). Hochlagen sind in der Päckchenstraße zulässig.
- Verleitungen durch Spielzeug, Lebensmittel in allen vier Suchbereichen und Individualgeruch des Hundeführers durch Anfassen eines zuvor vom Leistungsrichter bestimmten Gegenstandes in der Trümmer- und in der Päckchensuche. Zusätzlich werden materialähnliche Gegenstände als Ablenkung mit in sämtliche Suchabschnitte gelegt.
- in der Trümmerstrecke werden alle drei Gegenstände ausgelegt, wobei nur ein Gegenstand (vom Leistungsrichter festgelegt und zur Anmeldung bekannt gegeben) in der Suche angezeigt werden darf. In der Trümmerstrecke kann eine Hochlage (Hundenasehöhe) und / oder Kletterlage vorgesehen sein.
- in den Außenflächen können alle drei Gegenstände in beiden Flächen verteilt oder auch auf einer Fläche zusammen ausgelegt werden. Der zu suchende Gegenstand wird erneut vom Leistungsrichter festgelegt.
- in der Leistungsstufe 4 dürfen die leeren Aufbewahrungsbehältnisse als Hilfestellung in der Startposition verwendet werden (anriechen).
Stand: 01. Oktober 2010, gültig ab 01.04.2011
Hundezentrum Baumann GmbH
Wichtig! Änderungen und Ergänzungen der Wettkampfregeln sind ausschließlich
der Hundezentrum Baumann GmbH vorbehalten.
Die Verkündung der Änderungen und Ergänzungen erfolgt mindestens sechs
Monate vor Inkrafttreten und wird durch eine Veröffentlichung auf der Internet-
Seite www.zielobjektsuche.de bekannt gegeben.
